Pflegedienst
Zahlreiche Jugendämter und auch freie Träger der Jugendhilfe haben spezialisierte Pflegekinderdienste eingerichtet. Diese eigene Abteilung ermöglicht es, im Falle fremdplatzierter Kinder eine Betreuung aller Beteiligten durch eigene Ansprechpartner (leibliche Eltern = ASD, Pflegeeltern = Pflegekinderdienst) sicher zu stellen. Die Fallverantwortlichkeit obliegt in diesen Fällen in der Regel in den ersten zwei Jahren dem ASD und nachfolgend, wenn eine langfristige Unterbringung des Kindes in der Pflegfamilie Ziel der Hilfe ist, dem Pflegekinderdienst.
Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes sind:
Anwerbung, Überprüfung und Ausbildung neuer Pflegeeltern,
Fortbildung von Pflegeeltern,
Unterbringung von Kindern, die in Obhut genommen wurden sowie die Bereitstellung entsprechender Unterbringungsmöglichkeit,
in Zusammenarbeit mit anderen beteiligten Stellen die Perspektivenklärung,
Vermittlung von Kindern in geeignete Dauerpflegestellen,
Begleitung und Beratung der Pflegefamilien bei der Erziehung von Pflegekindern,
Beratung und Unterstützung der Pflegefamilie in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen,
Unterstützung bei der Kontaktpflege des Kindes zu seinen leiblichen Eltern,
kontinuierliche Überprüfung des Verlaufs des Pflegeverhältnisses (bzgl. des Kindeswohls, der Umsetzung notwendiger Fördermaßnahmen und Therapien und der Entwicklung des Kindes)
Erstellung und Fortschreibung eines Hilfeplans (ggf. im Zusammenwirken mit anderen beteiligten Fachkräften).